Die folgenden Seiten dienen Ihnen, unseren Kommunikationspartnern - Pflegeversicherungsunternehmen und IT-Dienstleistern - zur allgemeinen Information zum Zulageverfahren Pflegevorsorge (ZVP).
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) wurden die Zulagenermittlung und –auszahlung, sowie die weitere Umsetzung der aus der Verabschiedung des PNG entstandenen Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragen, die zu diesem Zweck die ZfP geschaffen hat.
Sie als Pflegeversicherungsunternehmen bzw. IT-Dienstleister kommunizieren mit der ZfP grundsätzlich auf elektronischem Weg und bedienen sich zu diesem Zweck amtlich vorgeschriebener Datensätze. So werden Ihre Antragsdatensätze auch auf elektronischem Weg von uns beantwortet.
In den mit dem Symbol „geschützter Bereich“ gekennzeichneten Rubriken erhalten Sie weiterführende Informationen. Diese sind allerdings erst nach einer Authentifizierung aufrufbar. Hierzu melden Sie sich bitte mit Ihrer von uns mitgeteilten Kundennummer (ANxxxxxxxxxx) und dem dazugehörigen Passwort an.
Im passwortgeschützen Bereich von www.zfp.deutsche-rentenversicherung-bund.de haben Sie als authentifizierter Kommunikationspartner die Möglichkeit, die aktuellen Versionen der Kommunikationshandbücher (KHB) und XML-Schemata unter „Downloads“ herunterzuladen.
Weitere Erläuterungen zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) finden Sie auf der
Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit
dem zuständigen Ministerium für die Zulage zur privaten Pflegevorsorge nach dem Vierzehnten Kapitel des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Sofern Sie aus Sicherheitsgründen ein neues Passwort benötigen oder Ihnen lediglich Ihre Kundennummer bekannt ist, senden Sie bitte eine sachverhaltsbezogene E-Mail unter Angabe Ihrer Kundennummer sowie Telefonnummer an zfp@drv-bund.de.
Über Änderungen der Webseite und inhaltliche Ergänzungen zu den Themen des Zulageverfahrens können Sie sich über einen Newsletter informieren lassen.